Der Einstieg in die selbstständige Tauchausbildung
Voraussetzungen:
Abgeschlossene Ausbildung als Assistant Instructor oder vergleichbare Qualifikation, gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung sowie der Nachweis von wenigstens 150 Gerätetauchgängen im Freiwasser.
Inhalte der Ausbildung:
– Vertiefung von Tauchtheorie, Methodik und Pädagogik
– Planung, Organisation und eigenständige Durchführung von Tauchkursen
– Professionelle Begleitung von Tauchschülern im Pool und Freiwasser
– Sicherheitsmanagement, Rettungsabläufe und Risikobewertung
– Unterrichtsgestaltung sowie Präsentationstechniken
– Vorbereitung auf die eigenverantwortliche Tätigkeit als Tauchlehrer
Kompetenz:
Mit diesem Brevet bist du berechtigt, Taucher selbstständig auszubilden und Brevetabnahmen bis einschließlich Taucher 1* durchzuführen.
Zusätzlich kannst du ausgewählte Spezialkurse anbieten, zum Beispiel Orientierung oder Tauchsicherheit / Tauchrettung.
UDI INSTRUCTOREN HABEN DIE MÖGLICHKEIT EINE BERECHTIGUNG ZR AUSBILDUNG UND ZERTIFIZIERUNG NACH CMAS ZU ERLANGEN!


