Instructor **

Started on 14. September 2026

Mehr Verantwortung, mehr Möglichkeiten, mehr Professionalität

Voraussetzungen:
– Mindestalter 20 Jahre
– Gültiges tauchärztliches Attest (nicht älter als 1 Jahr)
– Nachweis von mindestens 300 Gerätetauchgängen
– Abgeschlossene Ausbildung als Instructor 1* oder vergleichbare Qualifikation

Inhalte der Ausbildung:
– Erweiterte Methodik und Didaktik in der Tauchausbildung
– Führung und Organisation von Ausbildungsbetrieben
– Planung und Durchführung anspruchsvoller Ausbildungsprogramme
– Qualitätsmanagement und Sicherheitsstandards im Tauchbetrieb
– Betreuung und Ausbildung angehender Tauchlehrer
– Vertiefung von Spezialkursen und Fortbildungsangeboten

Kompetenz:
Mit diesem Brevet bist du berechtigt, Taucher bis einschließlich Instructorassistent/-in auszubilden und zu brevetieren.

Darüber hinaus kannst du Spezialkurse eigenständig durchführen sowie eine Tauchschule oder Tauchbasis leiten.

Zusätzlich ist eine Mitwirkung als Referent/-in oder Assistent/-in bei UDI Instructor-Seminaren auf Einladung der jeweiligen UDI Landesgeschäftsstelle bzw. der UDI Zentrale möglich.

UDI INSTRUCTOREN HABEN DIE MÖGLICHKEIT EINE BERECHTIGUNG ZR AUSBILDUNG UND ZERTIFIZIERUNG NACH CMAS ZU ERLANGEN!